Ein Widerspruch kann nur von einem Inhaber einer älteren Marke erhoben werden.
Außerdem muss der Widerspruch darauf beruhen, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen der jüngeren Marke und der Marke des Widersprechenden besteht.

Ein Widerspruch kann nur von einem Inhaber einer älteren Marke erhoben werden.
Außerdem muss der Widerspruch darauf beruhen, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen der jüngeren Marke und der Marke des Widersprechenden besteht.